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Null Toleranz bei Gewalt


Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau macht Kinder- und Jugend-Arbeit. 

Sie macht Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Evangelische Kirche will Kinder und jungen Menschen zeigen:
Ihr seid willkommen.
Ihr könnt bei uns eure Frei-zeit verbringen.
Ihr könnt mit anderen zusammen sein.
Ihr könnt sein, wie ihr sein möchtet.

Ihr könnt mit Gott in Kontakt kommen.
Alle Kinder und junge Menschen können die Angebote nutzen.
Deshalb ist es wichtig,
dass alle gut miteinander umgehen.
Alle Kinder und junge Menschen sollen geschützt sein.

Die Angebote für Kinder und junge Menschen machen Frauen und Männer.
Sie machen das haupt-amtlich.
Das bedeutet: Sie arbeiten für die Evangelische Kirche.
Diese Arbeit ist ihr Beruf.
Sie bekommen dafür Geld. 

Andere Männer und Frauen machen diese Angebote in der Evangelischen Kirche ehren-amtlich.

Das bedeutet:
Sie machen die Arbeit in ihrer Frei-zeit.
Sie bekommen kein Geld dafür. 

Diese Frauen und Männer arbeiten mit
Kindern und jungen Menschen.
Sie sind den Mitarbeitenden der Kirche anvertraut.
Deshalb nennt man diese Kinder und jungen Menschen:
Schutz-befohlene.

Das bedeutet:

Die Männer und Frauen haben in ihrer Arbeit viel Verantwortung.
Sie sollen gut mit den Kindern und jungen Menschen umgehen.
Sie sollen unter-stützen.
Sie sollen Ansprech-partner sein.
Das ist für Kinder und junge Menschen wichtig:

  • Menschen, die ihnen zuhören
  • Menschen, die ihnen An-erkennung zeigen.

Oft sind diese Frauen und Männer Vor-bilder.
Also ein gutes Beispiel für das Leben.
Sie müssen darüber nachdenken: Wie verhalte ich mich richtig?
Wie kann ich Kinder und junge Menschen vor Gewalt schützen?

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sagt:
Gewalt ist schlecht.

Körper-liche Gewalt ist schlecht.
Das bedeutet:
Der Körper wird verletzt.
Zum Bespiel:
Schlagen oder treten.
Einen Menschen/eine Person ans Bett binden.
An den Haaren ziehen.
Schubsen oder boxen.
Einen Menschen/eine Person verletzen.

Es gibt noch andere Arten von Gewalt.
Zum Beispiel: Seelische Gewalt
Seelische Gewalt verletzt Denken und Fühlen.

Zum Beispiel:
Angst machen.
Jemanden einsperren oder beschimpfen oder anschreien.
Beleidigen und bedrohen.
oder jemanden immer beobachten und überwachen.

Und auch das ist seelische Gewalt:
Wenn jemandem mit Gott gedroht wird. 

Zum Beispiel, wenn jemand sagt:
Gott bestraft dich.
Du musst tun, was ich sage.
Nur dann hat Gott dich lieb.

Sexuelle Gewalt ist kein Sex
Sex ist die Abkürzung von Sexualität.
Sexualität ist ein lateinisches Wort.
Das wird so ausgesprochen: seksu-aa-li-tet.

Sexualität gehört zu den Menschen.
Küssen und anfassen,
streicheln und miteinander schlafen
und Sex haben.
Das alles ist Sexualität.

Sex gibt es zwischen Mann und Frau.
Es gibt auch Sex zwischen Frau und Frau.
Und Sex zwischen Mann und Mann.
Sex ist schön.
Wichtig ist:
Beide müssen einverstanden sein.
Dann ist Sex schön.

Das bestimmen Menschen selbst:
Wer sie küssen darf.
Wer sie anfassen darf.
Wie sie angefasst werden wollen.
Wo sie angefasst werden wollen.

Wichtig ist:
Niemand darf einen anderen Menschen zu Sex zwingen.

Das ist sexuelle Gewalt:
Zum Beispiel eine Vergewaltigung.
Das ist die schlimmste Form von sexueller Gewalt.
Vergewaltigung ist das Eindringen in den Körper von einem Menschen.
Gegen den Willen von dem Menschen.

Eindringen heißt:
Etwas mit Gewalt in den Körper stecken:

  • den Penis
  • den Finger
  • oder einen Gegenstand.

Zum Beispiel in die Scheide.
Oder in den Po.
Oder in den Mund.

Eine Vergewaltigung ist für jeden Menschen eine schlimme Verletzung.
Eine andere Person zwingt mit Gewalt den Willen auf.
Das ist sehr schlimm.

Aber auch das ist sexuelle Gewalt:
Jemand duscht und wird dabei fotografiert.
Gegen den Willen von dem Menschen.

Jemand zeigt einem Sex-bilder oder Sex-filme.
Gegen den Willen von dem Menschen. 

Jemand küsste einen.
Gegen den Willen von dem Menschen.

Jemand greift einem an den Po.
Gegen den Willen von dem Menschen.

Sexuelle Gewalt heißt immer:
Die Grenzen von einem Menschen werden schlimm verletzt.
Viele Menschen leiden lange an der Verletzung.
Sie verlieren den Mut und ihr Selbst-vertrauen.
Sie fühlen sich in ihrem Körper schlecht.
Sie wollen keinen Sex und keine Nähe zu anderen Menschen.
Sie schämen sich und geben sich die Schuld.

Aber sie haben keine Schuld!

Sex ist nur ok, wenn Beide das wollen.
Sonst ist es Gewalt.
Und die ist verboten.

Das steht so im Gesetz. 

Im November 2020 hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau gesagt:
nie wieder solche Gewalt.
Schutzbefohlene, also Kinder und junge Menschen, müssen geschützt werden.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sagt:
Alle in der Kirche müssen aufpassen.
Keiner darf Kindern und jungen Menschen wehtun.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat einen Plan entwickelt.
Das ist ein Schutz-plan.
Der Plan soll Gewalt in der Evangelischen Kirche verhindern.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sagt:
Alle haupt-amtlichen und ehren-amtlichen Mitarbeitenden in der Kirche müssen das lernen:

  • Aufmerksam sein.
  • Gewalt erkennen.
  • Handeln können.
  • Hilfe anbieten.

Dazu ist wichtig:
Vorher über die verschiedenen Formen von Gewalt reden.

Zum Beispiel:
Wenn ich selbst Gewalt erlebt habe.
Aber auch, wenn ich es miterlebe.
Dafür muss ich aufmerksam sein.

Und dann gilt:
Ich sage meine Meinung.
Ich rede mit anderen
Ich sage: Das ist falsch.

Es darf nicht passieren.
Es darf kein Geheimnis bleiben.
Egal, wer der Täter ist.
Egal, wer die Täterin ist.

Mit diesen Personen können Sie reden:

  • mit der Polizei,
  • mit einem Arzt oder einer Ärztin,
  • mit den Eltern, mit meinem Werkstatt-leiter,
  • mit….

Diese Ansprech-personen können von mir informiert werden.
Oder von jemandem, der mir hilft: 

Leiterin Personalrecht
Dr. Petra Knötzele
Kirchenverwaltung von der EKHN
Dezernat 2 - Personalrecht
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel.: 06151 / 405 420
E-Mail: intervention@ekhn.de 

Weitere Ansprech-personen, die ich informieren kann:
für den Bereich der EKHN,
unter dem Seelsorge-geheimnis stehend

Pfarrerin Anita Gimbel-Blänkle

Referentin für Chancengleichheit
Kirchenverwaltung
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel.: 06151 / 405 414
E-Mail: Ansprech-Pfarrperson@ekhn.de

 

 

für den Bereich Kindertagesstätten

Fachberaterin für Kinderschutz
Andrea Sälinger
Zentrum Bildung der EKHN
Fachbereich Kindertagesstätten
Heinrichstr. 173
64287 Darmstadt
Tel.: 06151 / 66 90 234
E-Mail: praevention@ekhn.de

für den Bereich diakonischer Einrichtungen

Pfarrerin Andrea Thiemann
Theologische Referentin für Jugendhilfe und Kinderschutz
Abt. Familien, Frauen, Jugend, Kinder
Ederstraße 12
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 79 47 63 39
Mobil: 0151 16 88 71 99
E-Mail: andrea.thiemann@diakonie-hessen.de

Alle haupt-amtlichen und ehren-amtlichen Mitarbeitenden sind verantwortlich:
keine Gewalt in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau!

Ihre Aufgabe ist: Gewalt verhindern.
Ihre Pflicht ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gewalt.

Dafür sagen sie JA!

Bilder auf der Internetseite der EKHN "Leichte Sprache: Null Toleranz bei Gewalt": 
Abb. 1 - 17 und 22: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Abb. 17a – 21 EKHN / Mohr 

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Petra Knötzele und Anette Neff, M.A.

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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