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Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht

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Über Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Kirche entscheidet das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht - kurz Kirchengericht oder KVVG . Es überprüft auf Antrag, ob sich Kirchengesetze mit der Kirchenordnung vereinbaren lassen, oder ob bestimmte Entscheidungen kirchlicher Organe (z.B. Kirchenvorstands- oder Kirchenleitungsbeschlüsse) rechtmäßig sind.

Dem Gericht gehören 15 Personen an, die in zwei Kammern mit je fünf Mitgliedern  entscheiden, immer vier Juristen und ein Theologe. Sie werden von der Kirchensynode für sieben Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig. 

Die Erste Kammer ist unter anderem zuständig für:

  • abstrakte Normenkontrolle, 
  • Organstreitigkeiten, 
  • Beschwerden gegen synodale Beschlüsse und
  • Verwaltungsstreitverfahren mit verfassungsrechtlichem Einschlag. 

Die Zweite Kammer ist zuständig für:

  • Anfechtungsklagen, 
  • Verpflichtungsklagen, 
  • Feststellungsklagen sowie 
  • für Entscheidungen auf Grund sonstiger kirchengesetzliche Übertragung.

Seinen Sitz hat das Kirchengericht im Gebäude der Kirchenverwaltung in Darmstadt. 

Hinweis:

Es ist nicht zulässig, beim Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN mittels E-Mail oder anderen Wegen der elektronischen Kommunikation eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen. Benutzen Sie bitte die Briefpost oder das Telefax. Über ein elektronisches Postfach verfügt das Gericht nicht.
Zu den Kontaktdaten des KVVG

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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