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Die Kirchenleitung der EKHN

Geistliche und rechtliche Leitung


Die Kirchenleitung leitet in geistlichen und rechtlichen Fragen die EKHN. Sie vertritt und verwaltet die Kirche im Auftrag der Kirchensynode und führt deren Beschlüsse aus. Dazu kann sie Rechts- und Verwaltungsverordnungen erlassen. Außerdem führt die Kirchenleitung die Aufsicht über die kirchlichen Körperschaften und deren Mitarbeiter.

Die Zusammensetzung des Leitungsgremiums

Die Kirchenleitung tritt in der Regel alle vier Wochen zusammen. Neben ihrer Leitungsverantwortung hat sie die Aufgabe die Entscheidungen der Synode vorzubereiten.

  • Kirchenpräsident (Vorsitz): Dr. Volker Jung
  • Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten: Ulrike Scherf
  • Leiter der Kirchenverwaltung: Lars Esterhaus
  • drei Pröpstinnen und  zwei Pröpste: Sabine Bertram-Schäfer, Henriette Crüwell, Anke Spory, Oliver Albrecht, Stephan Arras
  • zwei Mitgliedern des Kirchensynodalvorstands (Wolfgang Prawitz, Jan Löwer)
  • zwei bis vier nicht ordinierten Gemeindemitgliedern, die von der Kirchensynode gewählt werden: Ute Ehlert, Frauke Grundmann-Kleiner, Jürgen Mescher und Erhard Seeger
  • beratend: drei Dezernentinnen und Dezernenten der Kirchenverwaltung (Melanie Beiner, Thorsten Hinte, Jens Böhm) sowie der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks: Carsten Tag

    (Stand: 8. September 2023)

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Gut:
Das heißt für mich -
frei und befreit von allem,
was ich aus Angst und Ärger tief
in mir vergraben habe.

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